Lehrte, den 25.11.22
Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die kommunale Verwaltung müsse nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Kreisverband Region Hannover. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine In-formationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte der Kreisvorsitzende Reinhard Nold. Durch die Reform sollen Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Stadt Lehrte auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohn-kosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte Reinhard Nold.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Antrage schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen un-terbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, sagte Reinhard Nold.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird vo-raussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend.
„Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Reinhard Nold
Otto-Brenner-Str. 1, 30159 Hannover
Torsten Hannig
Telefon 0511 - 16387 - 0
Telefax 0511 - 16387 - 34
Email: torsten.hannig[at]dgb.de