Hildesheim, den 25.11.22
Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die kommunale Verwaltung müsse nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert die DGB Region Hildesheim. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informations-kampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte die Kreisvorsitzende Franziska Stange. Durch die Reform sollen Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Stadt Hildesheim auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohn-kosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte Franziska Stange.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemes-senen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen un-terbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, sagte Franziska Stange.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durch-schnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Re-form werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird vo-raussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend.
„Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Franziska Stange.
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