Hameln, den 25.11.22
Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die kommunale Verwaltung müsse nun alles tun, damit das Geld zügig bei den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Kreisverband Hameln. „Wir brauchen mehr Personal in den Wohngeldstellen und eine Informationskampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, sagte Regionssekretär Moritz Stiepert. Durch die Reform sollen Rentner*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Be-schäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. „Wir fordern die Stadt Hameln auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen. Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerk-schaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mit-gliedschaft für das erweiterte Wohngeld werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkom-men ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können“, sagte Moritz Stiepert.
Die Behörden ständen nun vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemes-senen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die Menschen brauchen das Geld jetzt. Wir fordern die Stadt auf, umgehend zusätzliches Personal in den Wohngeldstellen zur Verfügung zu stellen, damit die Antrage schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt. Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, sagte Moritz Stiepert.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durch-schnittlich von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend. „Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“ fordert Moritz Stiepert.
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